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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 59/10 (BFH)
§§: EStG § 9
Schlagwörter Werbungskosten, Ausschluss, Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Veranlassungszusammenhang, Versicherungsleistung, Lebensversicherung
Rechtsfrage: Ist die Weiterleitung der Hälfte der nach Fälligkeit ausgezahlten Versicherungssumme aus einer im Zusammenhang mit dem vorehelichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs abgeschlossenen Ehegatten-Lebensversicherung an den inzwischen geschiedenen Ehegatten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten bei demjenigen Steuerpflichtigen abzugsfähig, der nach der Scheidung die Versicherungsprämien allein entrichtet hat und ansonsten mit dem Versorgungsausgleich belastet gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 23.06.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 7212/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1598
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.2011
Erledigungs-Az: VI R 59/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 19 03