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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 27/99 |
§§: | EStG § 39b Abs. 2, EStG § 39b Abs. 4, EStG § 39d Abs. 3 Satz 4, EStG § 42d |
Schlagwörter | Lohnzahlungszeitraum, Lohnsteuerabzug, Monatstabelle, Tagestabelle |
Rechtsfrage: | Lohnzahlungszeitraum bei Begründung der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht. Ist die Lohnsteuer für aus dem Ausland an eine Betriebsstätte in Deutschland entsandte Arbeitnehmer, die hier ihre Tätigkeit im Laufe eines Kalendermonats aufgenommen bzw. beendet haben, nach der Lohnsteuer-Tagestabelle zu berechnen, auch wenn der Arbeitslohn monatlich abgerechnet und ausbezahlt wird? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 7025/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 385 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 27/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 57 |