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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 4/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4 h Abs. 1, EStG § 4 h Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Konzern, Zinsschranke, Gewinnanteil, Tochtergesellschaft |
Rechtsfrage: | Ist bei mehrstöckigen Personengesellschaften zur Ermittlung des für die Zinsschranke maßgeblichen Gewinns der Obergesellschaft deren steuerlicher Gewinn um die gesondert und einheitlich festgestellten Gewinnanteile aus den Beteiligungen an den Tochterpersonengesellschaften zu kürzen? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 23.6.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Verfahren 2 BvL 1/16 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1916/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.06.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 4/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 23.6.2016) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |