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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 3/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Kosten, Aufteilungsmaßstab, Wohnfläche, Nutzfläche, Wohnraum, Nebenraum
Rechtsfrage: 1. Ist der Maßstab für die Kostenaufteilung eines im Kellergeschoss gelegenen anerkannten häuslichen Arbeitszimmers aus der Wohnfläche einschließlich der Fläche des häuslichen Arbeitszimmers oder aus der Wohn- und Nutzfläche sämtlicher Räume (Haupt- und Nebenräume) des Gebäudes (eingeschossiger, vollunterkellerter Bungalow) zu bilden? - 2. Ist das im Kellergeschoss gelegene häusliche Arbeitszimmer als Wohn- oder als Nebenraum anzusehen und welchen Einfluss hat die entsprechende Qualifizierung auf den zu bildenden Aufteilungsmaßstab? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.11.2011
Vorinstanz/AZ: 12 K 264/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2014
Erledigungs-Az: VIII R 3/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 65