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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 15/00 |
§§: | ErbStG § 10 Abs 2, ErbStG § 10 Abs 1, ErbStG § 25 Abs 1, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, BewG § 12 Abs 3 |
Schlagwörter | Steuerberechnung, Schenkungsteuer, Stundung, Übernahme, Steuer, Schenker, Grundstücksübertragung, Vorbehaltsnießbrauch |
Rechtsfrage: | Berechnung der im Falle einer Schenkung unter Duldungsauflage i.S. des § 25 ErbStG (hier: Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt) vom Schenker übernommenen Schenkungsteuer gemäß § 10 Abs. 2 ErbStG, wenn die Ablöse der gestundeten Steuer sofort beantragt wird. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1424/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 85 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 15/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 05 96 |