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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 47/03 |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 1999 § 6 a, UStG 1999 § 25 a, UStG § 14 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Ausfuhrlieferungen, Rechnungen, Differenzbesteuerung, Kraftfahrzeug |
Rechtsfrage: | Sind Kraftfahrzeug-Lieferungen nach Italien umsatzsteuerfrei gemäß §§ 4 Nr. 1 Buchst. b, 6 a UStG, wenn in den dazugehörigen Rechnungen der nach § 14 a Abs. 1 UStG geforderte Hinweis auf die Steuerfreiheit nicht angebracht, sondern die Rechnungen nur mit dem Vermerk "Verkauft nach Art. 25 a" versehen wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.07.2003 |
Vorinstanz/AZ: | II 491/2001 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 48 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 47/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 24 58 |