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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 24/06
§§: EStG § 7 g Abs. 3
Schlagwörter Ansparabschreibung, Erweiterung, Wesentliche Betriebsgrundlage
Rechtsfrage: Kann bei einer wesentlichen Betriebserweiterung (Erweiterung einer Imbisseinrichtung um eine Ferienanlage mit ca. 90 Betten) für die künftige Anschaffung von Betriebsausstattung (Betten, Fernseher, Schränke etc.) bereits im Jahr der öffentlichen Ausschreibung eine Ansparabschreibung gewinnmindernd berücksichtigt werden, obwohl der Zuschlag erst im Folgejahr erteilt wurde und auch die Wirtschaftsgüter noch nicht verbindlich bestellt wurden? Wie ist die bisherige Rechtsprechung zur Rücklagenbildung nach § 7 g Abs. 3 EStG bei Betriebseröffnung bzw. Betriebserweiterung in diesem Fall zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 14.12.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 397/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 31 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2007
Erledigungs-Az: XI R 24/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 15 55