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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/96
§§: EStG § 19 Abs. 2 Nr. 1 a, EStG § 3 Nr. 6, BBG § 181 a Abs. 4, BeamtVG § 38
Schlagwörter Unterhaltsbeitrag, Versorgungsbezüge, Berufssoldat, Kriegsbeschädigte, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den an ehemalige Wehrmachtsangehörige gezahlten Unterhaltsbeiträgen gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 Bundesgesetz zu Art. 131 Grundgesetz (G 131) i.VOM mit § 38 BeamtVG um Bezüge die aufgrund der Dienstzeit gewährt werden und damit um steuerpflichtige Versorgungsbezüge oder um steuerfreie Bezüge i.S. des § 3 Nr. 6 EStG. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.11.1995
Vorinstanz/AZ: 16 K 143/90 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 169
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.1998
Erledigungs-Az: VI R 5/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 07 67