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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 68/06
§§: EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Betriebsausgabe, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Altersvorsorge, Überversorgung
Rechtsfrage: Führen im Streitfall die Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses durch Barlohnumwandlung geleistet werden, zu einer Überversorgung mit der Folge, dass diese nicht als Betriebsausgaben bei einer Steuerberatungskanzlei in der Rechtsform einer GbR abzugsfähig sind (hier: Versicherungsprämien und Gesamtbeiträge zur Rentenversicherung jeweils über 20 v.H. des steuerpflichtigen Arbeitslohns)? Sind die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung in der Berechnung der Überversorgung einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.05.2006
Vorinstanz/AZ: 4 K 282/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 08 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.2008
Erledigungs-Az: VIII R 68/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 38 64