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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 1/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Einkünfte, Verlust |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Ist der Einkünftebegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass bewusst herbeigeführte Verluste aus einer Verlustzuweisungsgesellschaft bei der Berechnung des Grenzbetrages außer Betracht bleiben müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3999/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 1/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 24 |