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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 10/99 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 12 Nr. 2 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Unterhalt, Eigennutzung |
Rechtsfrage: | Im Zusammenhang mit der Übertragung einer vom Kläger selbstgenutzten Eigentumswohnung vereinbarte Zahlungen an die Eltern als dauernde Last (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen) oder liegen Unterhaltszahlungen vor, weil wegen der Selbstnutzung keine steuerlich relevanten Erträge erzielt werden aus denen die Versorgungsleistungen erwirtschaftet werden könnten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1661/97 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 226 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 10/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 03 25 |