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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/99 |
§§: | EStG § 21 Abs. 2, EStG § 52 Abs. 21 |
Schlagwörter | Miteigentum, Ehegatten, Scheidung, Übergangsregelung |
Rechtsfrage: | Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Eheleuten - Keine Anwendung der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf den von der geschiedenen Ehefrau hinzuerworbenen Miteigentumsanteil, weil das Tatbestandsmerkmal "eigenes Haus" nur hinsichtlich des ursprünglichen Anteils des klagenden Ehemanns erfüllt ist und es sich bei dem hinzuerworbenen Anteil um eine von der Übergangsregelung nicht erfaßte "Neuanschaffung" handelt? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4271/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 23 89 |