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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 1/06
§§: EStG § 22 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Provision, Eigenprovision, Vermittlungsprovision, Lebensversicherung
Rechtsfrage: Provision - Ist die "Eigenprovision", die ein Versicherungskonzern seiner nicht im Vertrieb - hier: im Innendienst - tätigen Mitarbeiterin für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung ihres Ehemannes bei dem Versicherungskonzern gewährt, als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern - Sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 2.3.2004 IX R 68/02, BStBl II 2004 S. 506 auf den Streitfall anwendbar - Verbietet das Diskriminierungsverbot des Art. 6 Abs. 1 GG eine Versteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG - Verstößt § 22 Nr. 3 EStG wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.08.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 10/99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2007
Erledigungs-Az: IX R 1/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 00 89