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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-445/17 (EuGH)
§§: KN Pos. 8704, Pos. 8703, KN Pos. 8705
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Einreihung, Zolltarif, Leichenwagen, Italien
Rechtsfrage: Ist die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur (KN) dahin auszulegen, dass Leichenwagen davon erfasst werden? Falls die erste Vorlagefrage verneint wird: Sind Leichenwagen in die Position 8705 der KN oder in die Position 8703 der KN einzureihen?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Regionale del Lazio (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 347 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.07.2018
Erledigungs-Az: Rs C-445/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 13 84