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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-491/17 (EuG)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Italien, Beihilfe, Sozialleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Nichtigkeit, Mutterschaftsversicherung
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 27.3.2017 (SA.38825) Staatliche Beihilfe - Italien, mutmaßliche staatliche Beihilfe an die privaten Anbieter von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen insgesamt oder teilweise für nichtig zu erklären.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 330 S. 14
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 24.09.2019
Erledigungs-Az: Rs T-491/17