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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 21/02 |
§§: | UStDV § 48 Abs. 4, UStG § 16, UStG § 18 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sondervorauszahlung, Anrechnung, Voranmeldungszeitraum, Besteuerungszeitraum |
Rechtsfrage: | Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.11.1999. Einreichung einer USt-Voranmeldung für den Zeitraum 01. bis 15.11.1999 und einer zweiten USt-Voranmeldung "IV Quartal 1999" für den Zeitraum 16.11. bis 31.12.1999. Auf welche USt-Voranmeldung (das FA erfasste die beiden Voranmeldungen unter verschiedenen Steuernummern) darf bei Splitting des Voranmeldungszeitraums die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 1999 angerechnet werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5232/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 21/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 07 |