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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-500/17 (EuG)
§§: DVO (EU) 2017/804, VO (EU) 2016/1036 Art. 3
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, China, nahtlose Rohre, Stahl, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Durchführungsverordnung (EU) 2017/804 der Kommission vom 11.5.2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl EU 2017 Nr. L 121 S. 3) zumindest insoweit für nichtig zu erklären, als sie die Klägerin betrifft; und - der Europäischen Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 318 S. 25
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 24.09.2019
Erledigungs-Az: Rs T-500/17