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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/17 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Schenkungsteuer, Stiftung, Familienstiftung, Freibetrag, Steuerklasse
Rechtsfrage: Familienstiftung - Freibetrag und Steuerklasse des "entferntest Berechtigten" (ErbStG in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung): Ist für die Bestimmung des Freibetrags und der Steuerklasse bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung auch eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen? - Wer ist "entferntest Berechtigter" i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG und wie wird er ermittelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.05.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 3247/15 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 14 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2020
Erledigungs-Az: II R 32/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 48