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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 49/14 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b, EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 9 Satz 1, EStG § 20 Abs. 9 Satz 2
Schlagwörter Tarif, Alleingesellschafter, Darlehen, Zinsen, Pauschbetrag, Verfassung
Rechtsfrage: Begegnet es verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Zinsen, die ein Alleingesellschafter einer GmbH für die Hingabe eines Gesellschafterdarlehens erhält, der tariflichen Einkommensteuer ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unterliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.07.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 2637/11 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1793
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 62
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision