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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-383/17 (EuG)
§§: DVO (EU) 2017/763, VO (EU) 2016/1036 Art. 2 Abs. 11, VO (EU) 2016/1036 Art. 17 Abs. 2, VO (EU) 2016/1036 Art. 9
Schlagwörter EG, EU, Antidumpingzoll, vorläufiger Zoll, Thermopapier, Korea, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 der Kommission vom 2.5.2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 269 S. 31
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 02.04.2020
Erledigungs-Az: Rs T-383/17