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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 130/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Keller, Miete
Rechtsfrage: Umfasst der Begriff "häusliches" Arbeitszimmer auch den zusammen mit einer Dreizimmerwohnung im selben Haus aus beruflichen Gründen gemieteten (Keller-)Hobbyraum (räumlicher Zusammenhang in einem Gebäude) oder, weil sich der Raum außerhalb des eigentlichen Wohnbereichs befindet, um einen nicht der Abzugsbegrenzung unterliegenden "außerhäuslichen" Arbeitsraum? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.05.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 3781/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 56 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2003
Erledigungs-Az: VI R 130/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 31 91