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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 47/01 |
| §§: | EStG § 10 Abs. 3, EStG § 32 Abs. 7, GG Art. 3, GG Art. 6, EStG § 26 |
| Schlagwörter | Vorwegabzug, Vorsorgeaufwendungen, Ehe, Haushaltsfreibetrag, Gleichheit |
| Rechtsfrage: | Verletzung der Art. 3, 6 GG, wenn nach Eheschließung - sowohl bei Zusammenveranlagung als auch bei getrennter Veranlagung - durch Kappung des Vorwegabzugs bei den Sonderausgaben und dem Wegfall des Haushaltsfreibetrages eine höhere Einkommensteuer entsteht als vor Eheschließung? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 15.05.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 4384/00, 1 K 4484/00 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 56 29, SIS 02 56 30 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 06.03.2003 |
| Erledigungs-Az: | XI R 47/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 36 88 |