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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 43/03 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Entschädigung, Duldungsleistung, Duldungsentgelt, Schadensersatz |
Rechtsfrage: | Entschädigung für baubedingte Grundstücksnutzung als Leistungsentgelt - Handelt es sich bei den Zahlungen, die die Kläger für die vorübergehende Inanspruchnahme und Nutzung ihres Grundstücks anlässlich der Bebauung des Nachbargrundstücks mit einem Mehrfamilienhaus von dem Bauträgerunternehmen erhalten haben (15.000 DM für Grundstücksinanspruchnahme + 26.500 DM für entgangene Gartennutzung), um ein steuerpflichtiges "Duldungsentgelt" i.S. von § 22 Nr. 3 EStG oder um eine nicht steuerbare Schadensersatzleistung für die wertmindernde Beschädigung ihres Grundstücks? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 80/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 50 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.03.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 43/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 11 |