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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 24/98
§§: BewG § 104, BewG § 109, EGHGB Art. 28, HGB § 249 Abs. 1, EStG § 4, EStG § 5
Schlagwörter Bewertung, Einheitswert des Betriebsvermögens, Handelsbilanz, Pensionsverpflichtung, Passivierung, Schuldposten
Rechtsfrage: Ab dem 1. Januar 1993 sind die zu einem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter, bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln, grundsätzlich mit den Steuerbilanzwerten anzusetzen (§ 109 BewG). Gilt dieser Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, so daß Pensionsverpflichtungen (§ 104 BewG), die gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB nicht als Pensionsrückstellungen passiviert wurden, auch nicht beim Einheitswert des Betriebsvermögens als Schuldposten abgezogen werden können? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.02.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 2338/95 EW
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.1999
Erledigungs-Az: II R 24/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 50 11