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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 51/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Anzahlung, Vorauszahlung
Rechtsfrage: Im Kalenderjahr 1994 geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten einer zu Vermietung vorgesehenen Eigentumswohnung auch dann im Zahlungsjahr 1994 als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn die Kläger wegen Rücktritts vom Kaufvertrag im Kalenderjahr 1996 die geleisteten Anzahlungen zurückerhielten? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.12.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 1353/99 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 558
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2002
Erledigungs-Az: IX R 51/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 95 23