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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 12/10 (BFH) |
§§: | ZK Art. 150 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einfuhrabgaben, Passive Veredelung |
Rechtsfrage: | Ist Voraussetzung für die nachträgliche vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhrabgaben nach Art. 150 Abs. 2 ZK, dass die Waren formell in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4619/08 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 11 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 12/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 68 |