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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 35/13 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 3, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausland, Frankreich
Rechtsfrage: Steht dem Kläger in Deutschland für seine in Frankreich bei der Mutter lebende Tochter Kindergeld zu, da in Frankreich Familienleistungen erst ab dem zweiten Kind gewährt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.05.2013
Vorinstanz/AZ: 16 K 4052/12 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2016
Erledigungs-Az: III R 67/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 35/13 ist durch Beschluss vom 11.9.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 35/13 wurde wieder aufgenommen. -- abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 67/13 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 44