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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 16/12 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, BGB § 1615 l |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht, Kind, Ausbildung |
Rechtsfrage: | Hat ein nicht verheiratetes Kind gegen den Vater des eigenen Kindes einen Unterhaltsanspruch nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn es seine Ausbildung fortsetzt? Führt diese Unterhaltsverpflichtung zum Wegfall des Kindergeldanspruchs für das Kind? Sind bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mit eigenem Kind die Einkünfte des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindesvaters zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1569/11 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 15 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.07.2013 |
Erledigungs-Az: | XI R 16/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 32 87 |