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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-115/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 2001/65/EG, Richtlinie 78/660/EWG, Richtlinie 83/349/EWG, Richtlinie 86/635/EWG
Schlagwörter EG, EU, Jahresabschluss, Bank, Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Umsetzung, Luxemburg, Bilanzierung, Fair-Value-Richtlinie
Rechtsfrage: Hat das Großherzogtum Luxemburg gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/65/EG zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. im konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen Finanzinstituten zulässigen Wertansätze verstoßen, indem es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, und auf alle Fälle, indem es diese nicht der Kommission mitgeteilt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Großherzogtum Luxemburg
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 106 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.12.2005
Erledigungs-Az: Rs C-115/05