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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/08 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a
Schlagwörter Einheitliche Leistung, Grundbesitz, Vermietung, Nutzungsüberlassung, Aufteilung, Pflegeheim
Rechtsfrage: Ist die entgeltliche, gemeinsame Nutzungsüberlassung eines Grundstücks mit Gebäude, der Einrichtung und des Inventars zum Betreiben eines Seniorenpflegeheimes aufgrund eines einheitlichen Vertrages und eines Gesamtmietzinses umsatzsteuerrechtlich als einheitliche, nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung und umsatzsteuerpflichtige Inventarüberlassung aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.10.2006
Vorinstanz/AZ: 16 K 552/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2009
Erledigungs-Az: V R 21/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 14