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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 32/01 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Leibrente, Ertragsanteil, Zinsen |
Rechtsfrage: | Kann der Ertragsanteil einer im Zusammenhang mit der Übertragung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses vereinbarten privaten Veräußerungsleibrente nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, weil er als Zinsanteil dem Verbot des privaten Schuldzinsenabzugs unterliegt (BFH-Urteil X R 91/89 v. 25.11.1992, BStBl II 1996, 666 = SIS 93 05 07) oder kann der Ertragsanteil einer Leibrente weder wirtschaftlich noch rechtlich Schuldzinsen gleich gestellt werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 7309/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 626 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 82 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 32-33/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlagebeschluss an BVerfG vom 14.11.2001 - X R 32-33/01 = SIS 02 04 94 - Das Verfahren X R 32/01 ist bis zur Entscheidung des BVerfG 2 BvL 3/02 ausgesetzt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 31 59 |