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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/06
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG 1999 § 6 Abs. 1, UStDV § 9 Abs. 1
Schlagwörter Ausfuhrlieferungen, Buchnachweis, Belegnachweis, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Dürfen die Finanzbehörden neben den in § 9 Abs. 1 UStDV normierten Anforderungen an einen Ausfuhrnachweis nicht auch die in Abschn. 135 Abs. 9 Nr. 1 Satz 1 UStR 2000 geforderte Ausstellung eines internationalen Zulassungsscheins und die Ausgabe eines Ausfuhrkennzeichens verlangen, wenn sich die tatsächliche Ausfuhr aus den vorgelegten Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.03.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 1709/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 24 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.07.2008
Erledigungs-Az: V R 21/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 42 93