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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 15/98 |
§§: | AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 38, BewG § 95, BewG § 109 Abs. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 5, EStG § 4, EStG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Bewertung, Nachlaß, Betriebsvermögen, Bilanzierung, Steuererstattungsanspruch |
Rechtsfrage: | Bewertung des Betriebsvermögens und Berücksichtigung von Steuererstattungsansprüchen bei der Erbschaftsteuer ab 1993. - a) Sind bei der Bewertung des zum Nachlaß gehörenden Betriebsvermögens Steuererstattungsansprüche (hier: Umsatzsteuer) als Kapitalforderungen anzusetzen und damit bei der Erbschaftsteuer zu erfassen, auch wenn der Geltendmachung bestandskräftige Steuerbescheide (noch) entgegenstehen (insoweit gegen BFH-Urteil vom 15.10.1997 II R 56/94, BStBl. II 1997 S. 796)? - b) Ist für die sich aufgrund des gewinnerhöhenden Ansatzes des Umsatzsteuererstattungsanspruchs ergebende zusätzliche Gewerbesteuer eine Rückstellung zu bilden? - c) Sind die zusätzliche Einkommen- und Kirchensteuer des Erblassers als Nachlaßverbindlichkeiten abzugsfähig? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4567/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 677 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2000 |
Erledigungs-Az: | II R 15/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 08 59 |