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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 75/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer |
Rechtsfrage: | Sind während des Jahres einbehaltene Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer bei der Ermittlung des Grenzbetrages in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 31.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 5/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 05 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 75/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 08 98 |