
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/07 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 2, EStG § 52 Abs. 30, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Erbbauzins, Ablösung, Vorauszahlung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Ablösezahlung für Erbbauzins - Kann die im Kalenderjahr 2005 aufgrund eines unwiderruflich bindenden notariellen Kaufangebots vom 1.12.2004 - und damit vor der am 15.12.2004 verkündeten und am 16.12.2004 in Kraft getretenen Neufassung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG - geleistete Ablösezahlung für ein Wohnungserbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren (Kaufvertragsabschluss am 17.12.2004) sofort in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden oder ist diese gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG auf die Laufzeit des Erbbaurechts von 99 Jahren zu verteilen und damit nur in Höhe von 6/12 aus 1/99 (Besitzübergang 1.7.2005) als Werbungskosten abziehbar - Ist die Neuregelung in § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG sowie die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 30 EStG verfassungswidrig ("echte" und damit unzulässige Rückwirkung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 31.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3363/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 02 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/07 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren IX R 48/07 ruht gemäß Beschluss vom 7.5.2009 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 2/04.- Das Verfahren wurde wieder aufgenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 02 04 |