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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 69/03 |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3, EigZulG § 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Miteigentumsanteil, Anspruchsberechtigung, Wirtschaftliches Eigentum, Bruchteilseigentum, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Bruder und Schwester) als im Grundbuch eingetragene Eigentümerin einer Doppelhaushälfte: Steht dem GbR-Gesellschafter, der das Haus alleine nutzt, die volle Eigenheimzulage zu, weil der andere Miteigentümer im Ausland lebt und somit nicht Anspruchsberechtigter gemäß § 1 EigZulG ist, oder, da kein Bruchteilseigentum oder wirtschaftliches Eigentum, nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | II 142/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 69/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 18 |