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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 52/02 |
§§: | AO 1977 § 129, AO 1977 § 176, UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Versehen, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Liegt eine offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO vor, wenn der Veranlagungsbeamte des Finanzamts Textziffern des Betriebsprüfungsberichts nicht ausgewertet hat? - Führten rechtliche Überlegungen des Veranlagungsbeamten oder lediglich Versehen zur Nichtberücksichtigung des Betriebsprüfungsberichts und damit zur Gewährung des Vorsteuerabzugs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2812/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 05 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2003 |
Erledigungs-Az: | V R 52/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 44 |