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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 357/02 |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 8 |
Schlagwörter | Änderung, Rückwirkung, Kraftfahrzeugsteuerbescheid, Lkw, Pkw, Treu und Glauben, Neue Tatsache |
Rechtsfrage: | Steht der rückwirkenden Änderung eines fehlerhaften Kraftfahrzeugsteuerbescheids wegen falscher Einstufung eines Kfz als Lkw auch bei Erstzulassungen ab 1.7.1996 der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 02.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4800/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 66 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.01.2004 |
Erledigungs-Az: | VII B 357/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 11 63 |