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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/07 (BFH)
§§: AO § 119 Abs. 1, AO § 157 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 1, ZVG § 74 a Abs. 5, ZVG § 114 a
Schlagwörter Bestimmtheit, Steuerbescheid, Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Tilgung, Leistung, Bindung, Nichtigkeit, Gegenleistung
Rechtsfrage: I. Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei zusammengefassten Erwerben: Ist ein Grunderwerbsteuerbescheid betreffend den Erwerb von 72 Wohn- und Teileigentumseinheiten in einem verbundenen Zwangsversteigerungsverfahren inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn in ihm unaufgegliedert für alle Erwerbe eine einheitliche Steuer unter Angabe des Meistgebots, der Berechnung eines Forderungsverlustes, des Namens des Amtsgerichts und des Datums des Zuschlags festgesetzt ist? - II. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer - Gegenleistung: 1. Ist die Tilgungswirkung des § 114 a ZVG als zusätzliche Leistung i.S. des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auch bei wirtschaftlich wertlosen Forderungen des meistbietenden Gläubigers zu berücksichtigen? - 2. Besteht eine grunderwerbsteuerrechtliche Bindungswirkung an den nach § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert des zugeschlagenen Grundstücks hinsichtlich der Berechnung der Höhe der zusätzlichen Leistung nach § 114 a ZVG (vgl. 1.)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.05.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 844/05 GE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2007
Erledigungs-Az: II R 28/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 91