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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 6/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 3 Abs. 1, UStG 1993 § 3 Abs. 9, UStG 1993 § 15 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b, UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. b, UStG 1993 § 3 a Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Lieferung, Sonstige Leistung, Sortengeschäft, Drittland, Vorsteuerabzug, Ort
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Umsätzen aus Sortengeschäften einer Wechselstube um Lieferungen oder sonstige Leistungen? Falls es sich um sonstige Leistungen handelt: Wie ist der Nachweis zu erbringen, dass der Leistungsempfänger im Drittland ansässig ist, sodass der Ausschluss vom Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b i.V.m. § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG 1993/1999 nicht eintritt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.11.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 1627/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2010
Erledigungs-Az: XI R 6/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 29 60