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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 4/08 (BFH) |
§§: | UStG § 2 Abs. 2, UStG § 10 Abs. 1 |
Schlagwörter | Betrieb gewerblicher Art, Betriebsaufspaltung, Organschaft, Wesentliche Betriebsgrundlage, Entgelt |
Rechtsfrage: | Begründet die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Schwimmbad, Tierpark, Sportplätze) ohne besonders berechnetes Entgelt durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt) an eine von ihr beherrschte juristische Person einen Betrieb gewerblicher Art (Gemeinnützige GmbH), der über das Bestehen einer Betriebsaufspaltung zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 424/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 4/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 30 58 |