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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 25/11 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, AO § 162 |
Schlagwörter | Rückstellung, Versicherungsvertreter, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand |
Rechtsfrage: | Rückstellung eines Versicherungsvertreters für die Nachbetreuung von Verträgen: Revision Kläger: War auch eine Rückstellung für die Nachbetreuung von Krankenversicherungs- und Bausparverträgen zu bilden? Unzureichende Höhe der vom FG anerkannten Rückstellungen für Nachbetreuung von Lebensversicherungsverträgen? - Revision Finanzamt: War schon dem Grunde nach keine Rückstellung zu bilden, weil nach den vertraglichen Vereinbarungen kein Erfüllungsrückstand und nur ein unwesentlicher Aufwand vorliegt; hätte nach den Beweislastregeln keine Schätzung von Betreuungsleistungen ohne entsprechende Aufzeichnungen erfolgen dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 11301/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 31 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2013 |
Erledigungs-Az: | X R 25/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 11 21 |