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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 106/05 |
§§: | KStG § 8 Abs. 4 |
Schlagwörter | Mantelkauf, Verlust |
Rechtsfrage: | Zuführung neuen Betriebsvermögens beim Mantelkauf: Ist bereits eine Zuführung neuen Betriebsvermögens darin zu sehen, dass aus von der Kapitalgesellschaft selbst erwirtschafteten Mitteln das Aktivvermögen erhöht wird und so den Stand des Aktivvermögens zum Zeitpunkt der (schädlichen) Anteilsübertragung übersteigt? Von außen (insbesondere von einem Gesellschafter) ist kein Aktivvermögen zum Gesellschaftsvermögen zugeführt worden. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8528/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 22 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 106/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 95 |