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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/12 (BFH) |
§§: | AO § 169, KStG § 32 a Abs. 1, KStG § 34 Abs. 13 c, GG Art. 2, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Hemmung, Auslegung, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Gilt § 32 a Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 13 c KStG auch für solche Steuerbescheide der Gesellschafterebene, deren Festsetzungsfrist bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgelaufen war? Auslegung der Vorschriften anhand des Wortlauts oder anhand des gesetzgeberischen Willens? Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2803/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 30/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 11 07 |