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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 73/98
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Änderung, Rückwirkung, Bilanz, Grundstück
Rechtsfrage: Darf der aufgrund einer Außenprüfung (Ap.) geänderte Feststellungsbescheid 1992 nochmals geändert werden, wenn das Finanzamt nach dessen Rechtskraft den Feststellungsbescheid 1989 mit Einverständnis des Stpfl. ebenfalls aufgrund der Ap. ändert, wobei es den Buchwert für ein Grundstück erhöht, für das im Feststellungsbescheid 1992 ein Veräußerungsgewinn angesetzt wurde, dem der alte niedrigere Buchwert zugrunde lag? Ist die Bilanzkorrektur für 1989 ein Ereignis mit Rückwirkung für das Feststellungsverfahren 1992, das vor dem Feststellungsverfahren 1989 abgeschlossen war? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 04.09.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 2500/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.1999
Erledigungs-Az: IV R 73/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 24 30