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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 91/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
| Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Verfügung, Computerprogramm, Fortbildung |
| Rechtsfrage: | Steht ein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG zur Verfügung, wenn dieser (Großraumbüro)Arbeitsplatz aufgrund der mangelnden Ausstattung für die Ausübung der betreffenden beruflichen Tätigkeit - interaktiver Englischsprachkurs am PC - nicht in erforderlicher Weise geeignet ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 22.06.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 482/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 08 33 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.10.2011 |
| Erledigungs-Az: | VI R 91/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 39 44 |