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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/00
§§: KStG § 28 Abs 4, KStG § 47 Abs 1
Schlagwörter Feststellung, Körperschaftsteuer, Verwendbares Eigenkapital, Außenprüfung, Einkommen
Rechtsfrage: Ist bei den Feststellungen gemäß § 47 Abs. 1 KStG nach einer Außenprüfung die Verringerung der mit Körperschaftsteuer belasteten Teilbeträge aufgrund von Minderungen der bisher zu versteuernden Einkommensbeträge in der Weise zu berücksichtigen, dass nach § 28 Abs. 4 KStG negatives EK 02 zu bilden ist, obwohl hinreichend EK 04 vorhanden ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.02.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 8666/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2001
Erledigungs-Az: I R 43/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 81 90