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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 29/17 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4, UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, UStG 2005 § 12 Abs. 1, GG Art. 5 Abs. 3, RL 2006/112/EG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Verfassungsmäßigkeit, EG, EU, Umsatzsteuer, Tarif |
Rechtsfrage: | 1. Gilt die Definition des Museums in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG auch für § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG? - 2. Ist der Umstand, dass eine Ausstellung nicht unter den Begriff des Museums fällt und damit nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterworfen wird, verfassungs- und europarechtlich unbedenklich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 220/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.11.2018 |
Erledigungs-Az: | V R 29/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 21 10 |