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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 35/01 |
§§: | EStG § 23 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Spekulationsgewinn, Verlustausgleich, Verlustabzug |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des Verlustausgleichsverbots nach § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. - Ist es verfassungswidrig, die in einem VZ vor 1999 entstandenen Spekulationsverluste gem. § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht nach den für diesen VZ geltenden allgemeinen Vorschriften zum Verlustausgleich und Verlustabzug zuzulassen - Übertragung der Grundsätze der BVerfG-Entscheidung vom 30.9.1998 2 BvR 1818/91 zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. auf § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. - Anwendungsregelung des § 52 EStG n.F. verfassungswidrig? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3707/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 60 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.06.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 35/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 23 56 |