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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 27/17 (BFH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, UStG 2005 § 4 Nr. 25 |
Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, Unionsrecht, Sozialfürsorge, Steuerbefreiung, EG, EU, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | 1. Sind Umsätze aus der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG nach nationalem Recht oder nach dem Unionsrecht von der Umsatzsteuer befreit? - 2. Handelt es sich bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3140/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 17 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 27/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 06 |