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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 31/09 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Betriebsausgabe, Privatnutzung, Kraftfahrzeug, Leasing, 1%-Regelung
Rechtsfrage: Betriebsausgabenabzug bei einem nur teilweise betrieblich genutzten Leasingfahrzeug: Sind bei einem zu 30% betrieblich genutzten Leasingfahrzeug die Leasingraten voll als Betriebsausgabe abzugsfähig und ist die Privatnutzung nach der 1%-Regelung zu bemessen oder ist nur der betrieblich veranlasste Teil der Leasingraten (30%) als Betriebsausgabe abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.05.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 4223/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 27 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2012
Erledigungs-Az: VIII R 31/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 94