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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-445/05 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuerbefreiung, Privatlehrer, Unterricht, Schule, Hochschule, Volkshochschule |
Rechtsfrage: | Ist ein von einem Privatlehrer erteilter Schul- und Hochschulunterricht nur dann nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer zu befreien, wenn der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung direkt an die Schüler/Hochschüler als Leistungsempfänger erbringt - also von diesen bezahlt wird - oder reicht es aus, dass der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung an eine Schule oder Hochschule als Leistungsempfänger erbringt? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | V R 75/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 03 69 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-445/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 30 |