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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 25/00 |
§§: | EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a J: 1993, EStG § 10 c Abs 3 Nr 2 J: 1993 |
Schlagwörter | Vorwegabzug, Anwartschaftsrecht, Altersversorgung, Blankettzusage, Gesellschaftergeschäftsführer |
Rechtsfrage: | 1. Anwartschaftsrecht auf eine Altersversorgung gemäß § 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG 1993 - 2. Auslegung der Vereinbarung: "Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ... (3) Eine Pensionszusage nach steuerlichen Vorschriften", als Blankettzusage; nähere Vereinbarungen hinsichtlich der Ausgestaltung und der Höhe der Pension wurden nicht getroffen und eine Pensionsrückstellung bei der GmbH nicht gebildet. - 3. Berechtigt eine Blankettzusage auf Versorgungsleistungen (vgl. 1.) und ggf. unter welchen Voraussetzungen zur Kürzung des Vorwegabzugs im Jahr 1993? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 62/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2000 |
Erledigungs-Az: | XI R 25/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |