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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 24/09 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Verschmelzung, Verdeckte Einlage, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Verdeckte Einlage: Hat der Kläger anlässlich einer sog. nicht verhältniswahrenden Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften einen Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG in Form einer verdeckten Einlage erzielt (Zulassung der Revision durch FG zur Klärung der Frage, ob die anlässlich einer Verschmelzung vorgesehene Kapitalerhöhung zu einem Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG in Form der verdeckten Einlage einer Anwartschaft auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft führen kann)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.05.2009
Vorinstanz/AZ: 8 K 335/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1459
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 27 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2010
Erledigungs-Az: IX R 24/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 02 03