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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 64/05 |
§§: | KiStG NW § 4 Abs. 1 Nr. 5, KiStO NW § 6 Abs. 1 Nr. 5, KiStO NW § 6 Abs. 2, KiStO NW § 11, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 4, GG Art. 6 |
Schlagwörter | Kirchgeld, Verfassungsmäßigkeit, Ehegatten, Glaubensverschiedene Ehe, Kirchenangehörigkeit |
Rechtsfrage: | Bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Kirchgeldes auch dann keine Bedenken, wenn der kirchenangehörige Ehegatte in einer glaubensverschiedenen Ehe eigene Einkünfte hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1389/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 64/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |