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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/06 |
§§: | EStG § 40 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Betriebsveranstaltung, Abendveranstaltung, Lohnsteuer, Pauschalierung |
Rechtsfrage: | Auslegung des Begriffs "Betriebsveranstaltung" nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Anwendung des Pauschsteuersatzes von 25 v.H., wenn an den (Abend-)Veranstaltungen (teilweise verbunden mit musikalischen und künstlerischen Darbietungen und der Einladung der Ehegatten) nur Mitarbeiter der obersten Stufe der Unternehmensführung neben dem Vorstand eines international tätigen Unternehmens teilnehmen? Stellt diese Begrenzung des Teilnehmerkreises auf eine horizontale Organisationseinheit bei ca. 8000 weltweit Beschäftigten die Privilegierung einer bestimmten Gruppe der Beschäftigten dar oder sind die Abendveranstaltungen eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 70/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 42 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 22/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 09 90 |